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Erklärung zur Barrierefreiheit

Ich und Der Andere – Tabea Gerhard und Leif Kortländer GbR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
https://www.ich-und-der-andere.de

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise barrierefrei.
Sie erfüllt die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in Teilen.

Die Bewertung der Vereinbarkeit beruht auf einer Selbsteinschätzung.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehenden Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:

  • Nicht alle Bilder verfügen über vollständige Alternativtexte.

  • Farbkontraste können in einzelnen Bereichen noch nicht optimal sein.

  • Die vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Elemente kann nicht in jedem Fall gewährleistet werden.

Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu reduzieren.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 10. Januar 2026 erstellt.

Die letzte Überprüfung der Website hinsichtlich der Barrierefreiheit erfolgte ebenfalls am 10. Januar 2026.

 

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen?
Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?

Dann kontaktieren Sie uns gerne:

Ich und Der Andere – Tabea Gerhard und Leif Kortländer GbR
E-Mail: Tabeagerhard@web.de
Telefon: +49 177 6900936

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist zu beantworten.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein und innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständig ist die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG).

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